Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Post- und Fernmeldedienste. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 5. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 5 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 5.1 Cluster 1 2025 (Berghaupten, Fischerbach, Hornberg, Neuried, Ohlsbach); Los 5.2 Cluster 2 2025 (Kappelrodeck, Renchen, Rheinau, Ringsheim, Schwanau) und Cluster 6 2025 (Rust). Los 5.3 Cluster 3 2025 (Achern, Haslach, Kappel-Grafenhausen, Offenburg, Ortenberg, Willstät); Los 5.4 Cluster 4 2025 (Gengenbach, Schuttertal, Oppenau, Lautenbach, Bad-Peterstal); Los 5.5 Cluster 5 2025 (Appenweier, Friesenheim, Kehl, Lahr, Mahlberg); Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellungsaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.
Das Los besteht aus den Ortsgemeinden und Städten: OG Almersbach, Stadt Altenkirchen, OG Brachbach, OG Dickendorf, OG Eichelhardt, OG Elben, OG Elkenroth, OG Fensdorf, OG Flammersfeld, OG Fluterschen, OG Forst, OG Güllesheim, OG Gebhardshain, OG Gieleroth, OG Harbach, OG Hasselbach, OG Heupelzen, OG Horhausen, OG Ingelbach, OG Kausen, OG Kettenhausen, Stadt Kirchen, OG Krunkel, OG Malberg, OG Mammelzen, OG Michelbach, OG Molzhain, OG Mudersbach, OG Neitersen, OG Niederfischbach, OG Niedersteinebach, OG Obererbach, OG Oberlahr, OG Oberwambach, OG Peterslahr, OG Reiferscheid, OG Rettersen, OG Rosenheim, OG Rott, OG Sörth, OG Schöneberg, OG Stürzelbach, OG Steinebach, OG Wölmersen, OG Weyerbusch, OG Willroth, OG Ziegenhain.
Brief- und Paketversand für die Finanzämter Güstrow und Rostock
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Das Los 1 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 29 und 39.
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